Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sind kein Gehalt
KKV-Landesvorsitzender kritisiert Diskussion um Mindestlohn für Übungsleiter
„Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sind kein Gehalt“
KKV-Landesvorsitzender kritisiert Diskussion um Mindestlohn für Übungsleiter
„Dass nun darüber diskutiert wird, ob ein gesetzlicher Mindestlohn auch für Übungsleiter gelten würde, bestätigt meine wiederholt vorgebrachte Kritik an der Kommerzialisierung des Ehrenamtes“, sagt Dr. Klaus-Stefan Krieger, der Vorsitzende des KKV Landesverbandes Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung. „Die Übungsleiterpauschale ist eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich erbrachte Leistungen – und das muss sie auch bleiben. Wer einen Mindestlohn für Übungsleiter in Erwägung zieht, würdigt auf freiwilliger Basis aktive Bürger zu billigen Arbeitskräften herab. Und das wollen Ehrenamtliche gewiss nicht: als Dumpingangebot reguläre Arbeitsplätze vernichten.“
Krieger plädiert daher dafür, nebenberufliche Einkünfte auch steuerlich strikt von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten getrennt zu halten: „Bislang besteht hier eine gewisse Unschärfe. Der Gesetzgeber sollte daher besser eine eigene Möglichkeit schaffen, tatsächliche Kosten, die den Ehrenamtlichen durch ihr Engagement entstehen, steuerlich geltend zu machen. Dies wäre anstelle der jetzigen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen auch eine gerechtere Lösung, da sie von allen und nicht nur von einigen Ehrenamtlichen genutzt werden könnte.“
Der KKV-Landesvorsitzende hatte diese Idee zuletzt im September anlässlich der Woche des bürgerschaftlichen Engagements vorgebracht.