Aussagen der Kirche zu gesellschaftlichen Fragen verständlich aufbereitet

DOCAT beim KKV Würzburg vorgestellt – Landesvorsitzender Krieger: „Nicht nur für Jugendliche, auch für Erwachsene ein empfehlenswertes Buch“
Als eine verständliche und gut lesbare Zusammenfassung dessen, was die katholische Kirche zu gesellschaftlichen Fragen zu sagen hat, empfahl Dr. Klaus-Stefan Krieger den DOCAT in einem Vortrag am 20. Juni im Caritas-Seniorenzentrum St. Thekla beim KKV Würzburg. Das handliche Buch, das im Juli 2016 auf dem Weltjugendtag in Krakau vorgestellt wurde, sei auch für Erwachsene eine empfehlenswerte Lektüre.
Der Landesvorsitzende des Verbandes Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung wies darauf hin, dass der KKV eine nicht unmaßgebliche Rolle bei der Entstehung des DOCAT gespielt habe. Nicht nur amerikanische Jugendliche hätten sich zusätzlich zum YOUCAT, einer Zusammenfassung der Inhalte christlichen Glaubens in jugendgemäßer Sprache, eine Anleitung gewünscht, „was zu tun sei“ – daher der Name DOCAT vom Englischen „to do“ (tun, handeln) und Katechismus. Auch der KKV-Bundesvorsitzende Bernd Wehner habe seit 2011 darauf gedrängt, dass eine populäre Darstellung der katholischen Soziallehre diese wieder bekannter machen könnte. Hauptautor in einem Team, das auch die Meinung von Jugendlichen zu Rate zog, sei dann der Geistliche Beirat des KKV Bundesverbandes, Prof. Dr. Peter Schallenberg, gewesen.
Was katholische Soziallehre ist, erklärte Krieger mit einem Zitat ihres bekanntesten deutschen Vertreters, des Jesuiten Oswald von Nell-Breuning (1890-1991): „die Lehre darüber, wie wir unser Zusammenleben in der menschlichen Gesellschaft verstehen, einzurichten und zu ordnen und wie wir uns als große oder kleine gesellschaftliche Gruppen, aber auch als einzelne in der Gesellschaft zu verhalten haben.“ Sie ordne sich damit ein in die Ethik, das systematische Nachdenken über gut und böse, über richtiges und falsches Verhalten.
Krieger betonte, dass die von den Päpsten vorgetragene Soziallehre kein geschlossenes System sei. In ihren Rundschreiben reagierten die Päpste auf historische Entwicklungen und konkrete gesellschaftliche Probleme und Missstände. So sei die erste Sozialenzyklika – „Rerum novarum“ 1891 von Leo XIII: - vor dem Hintergrund der Industrialisierung und der Verelendung der Arbeiterschaft verfasst. Hundert Jahre später warnte Johannes Paul II. in „Centesimus annus“ davor, den Zusammenbruch des Staatskommunismus als Bestätigung eines ungezügelten Kapitalismus zu verstehen, und sprach sich für die soziale Marktwirtschaft aus. Mehrere Rundschreiben forderten die Bekämpfung von Unterentwicklung, Hunger und Armut in der sogenannten Dritten Welt. Zuletzt habe 2015 Papst Franziskus in „Laudato si“ Maßnahmen gegen den Klimawandel angemahnt.
Ferner erläuterte Krieger die Prinzipien, nach denen Katholische Soziallehre gesellschaftliche Fragen beurteile. Grundprinzip sei die Personalität, nach der jedem Menschen eine unverlierbare Würde zukomme. Solidarität verlange gemeinschaftliches Handeln, da kein Mensch ohne andere Menschen existieren könne. Subsidiarität benenne das Recht und die Pflicht der kleinstmöglichen Einheit, die Aufgaben, die sie selbst bewältigen könne, auch selbst meistern zu sollen und zu dürfen. So dürften staatliche Instanzen in eine Familie nicht eingreifen, solange die Eltern ihre Kinder selber erziehen könnten. Das Prinzip des Gemeinwohls ziele darauf, dass das Wohlergehen aller Menschen anzustreben sei, und zwar ganzheitlich für Leib, Geist und Seele. Als erst in neuerer Zeit formulierter Grundsatz verlange Nachhaltigkeit, auch das Wohl künftiger Generationen zu berücksichtigen.
Abschließend verdeutlichte Krieger die Anwendung der Prinzipien am Beispiel des gerechten Lohns. Damit er die Personwürde respektiere, müsse der Lohn dem Arbeitnehmer Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen, etwa Bildung für sich und seine Kinder. Das Prinzip der Solidarität verbiete, dass der Abstand zwischen niedrigen und hohen Gehältern so groß sei, dass er Konflikte in der Gesellschaft provoziert. Die Subsidiarität rechtfertige, dass der Lohn in Verhandlungen ausgehandelt wird (etwa zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften); der Staat müsse aber Rahmenbedingungen festlegen (Arbeitsrecht, Mindestlohn).