Bankkunden dürfen nicht übervorteilt werden
KKV Bayern begrüßt die Erwägungen der Glaubenskongregation zur Finanzwirtschaft
Als „ausgesprochen hilfreich“ begrüßt der KKV Landesverband Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung die jüngste kirchliche Erklärung, die sich aus einer ethischen Perspektive mit der Finanzwirtschaft auseinandersetzt. Den Text unter dem Titel Oeconomicae et Pecuniariae Quaestiones veröffentlichte der Vatikan mit Zustimmung von Papst Franziskus am 17. Mai 2018. Er trägt in der deutschen Übersetzung den Untertitel „Erwägungen zu einer ethischen Unterscheidung bezüglich einiger Aspekte des gegenwärtigen Finanzwirtschaftssystems“.
„Bemerkenswert ist, dass die Verfasser konkrete Finanzpraktiken verurteilen und praktikable Gegenmaßnahmen und Lösungen vorschlagen“, lobt der Landesvorsitzende Dr. Klaus-Stefan Krieger. So bewertet das Dokument Finanzinstitute ohne Bankenregulierung (Shadow Banking System) und den Offshore-Markt als ethisch völlig unakzeptabel. „Dabei argumentiert die Kirche“, betont Krieger, „nicht auf einer abstrakten, grundsätzlichen Ebene, sondern weist immer darauf hin, dass durch Spekulation und Steuervermeidung der Realwirtschaft Kapital entzogen wird.“ Als Gegenmaßnahme befürworten die beiden Herausgeber, die Glaubenskongregation und das „Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen“, die Idee der Transaktionssteuer. „Schon eine geringe Besteuerung der Offshore-Transaktionen“, sagen sie, „würde ausreichen, einen Gutteil des Problems des Hungers in der Welt zu lösen.“
Auch bei anderen Fragen werden differenzierte Instrumente angeregt: So sollten Finanzprodukte, die eine Innovation darstellen, von einer Regulierungsbehörde zertifiziert werden. Bei den Geldinstituten votiert das Dokument dafür, die Verwaltung gewöhnlicher Spareinlagen strikt von Investitionen und spekulativen Geschäften zu trennen. Empfohlen werden bankinterne Ethikkommissionen und eine öffentliche überparteiliche Kontrolle der Rating-Agenturen.
Als sehr positiv bewertet Krieger, dass die Erklärung das Verhalten der Bankberater gegenüber den Kunden einer ethischen Bewertung unterzieht. Grundsätzlich kritisiert sie, dass schon allein die Komplexität vieler Finanzprodukte die Käufer in eine Position der Unterlegenheit drängt. Die Wissenslücken oder die vertraglichen Schwächen einer beteiligten Partei zum Vorteil der Bank auszunutzen, verurteilt das Dokument als „ethisch schwerwiegenden Verstoß“. Moralisch fragwürdig stuft es ein, wenn es den Beratern nur um ihre Provisionen geht. Das Papier fordert Überparteilichkeit beim Angebot von Sparmethoden. Ein Geldinstitut dürfe nicht nur die eigenen Finanzprodukte empfehlen und müsse vorrangig die Interessen seiner Kunden wahren. „Damit stellt die Erklärung Kriterien für eine ethisch verantwortete Kundenbetreuung auf, für die auch der KKV immer eingetreten ist“, sagt Krieger.
Der Landesvorsitzende hatte in der Woche nach Pfingsten an einer Gesprächsreise des Landeskomitees der Katholiken in Bayern in den Vatikan teilgenommen. Bei einem Gedankenaustausch in der Glaubenskongregation war auch das Dokument Oeconomicae et Pecuniariae Quaestiones Thema.