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Bayern sollte aus Urteil Konsequenzen ziehen

Sonntagsschutz Liegestuhl
Datum:
Veröffentlicht: 2.12.14
Von:
Dr. Klaus-Stefan Krieger

KKV begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Sonntagsschutz

„Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Sonntagsschutz gestärkt. Gleichzeitig hoffen wir, dass die für das Land Hessen getroffene Entscheidung auch eine Signalwirkung für Bayern hat.“ Mit diesen Worten begrüßt Dr. Klaus-Stefan Krieger, Landesvorsitzender des KKV Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Videotheken und öffentliche Bibliotheken sowie Call-Center und Lotto- und Totogesellschaften der Betrieb an Sonn- und Feiertagen untersagt wird. „Die Entscheidung sollte für die Staatsregierung Anlass sein, bereits bestehende Ausnahmegenehmigungen für nicht notwendige Sonntagsarbeit von sich aus zurückzunehmen. Zu nennen wäre hier etwa die unselige Erlaubnis zur Öffnung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen.“ Er hoffe, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Debatte um den Sonntagsschutz neu belebt.

Krieger wies darauf hin, dass die Sonntagsarbeit stetig zunimmt. Rund 13 Prozent und damit mehr als jeder achte der etwa sieben Millionen abhängig Beschäftigten in Bayern arbeite laut Mikrozensus des Bundesamts für Statistik ständig oder regelmäßig an Sonn- oder Feiertagen. Rechne man diejenigen hinzu, die zumindest gelegentlich an diesen Ruhetagen berufstätig seien, komme man sogar auf 1,7 Millionen Beschäftigte. 1991 sei es noch eine halbe Million weniger gewesen.

Wenn gerade die junge Generation heute zunehmend über Stress und Burn-out am Arbeitsplatz klage, „dann auch, weil von der Werkbank bis zur Chefetage der Sonntag als Tag des Abschaltens, des Innehaltens und der Ruhe fehlt.“ Gerade Familien und Beziehungen hätten unter der zunehmenden Arbeitsbelastung und der fehlenden Freizeit zu leiden: „Eltern und Kindern hilft es nicht, wenn alle zu unterschiedlichen Zeiten frei haben. Sonntagsschutz ist Familienschutz.“