Beschäftigung von Familienangehörigen generell begrenzen
Aufregung um Abgeordnete ist heuchlerisch
Die Aufregung um die Beschäftigung von Familienangehörigen in den Wahlkreisbüros von Landtagsabgeordneten - die jetzt sogar zum Rücktritt des CSU-Fraktionsvorsitzenden geführt hat - ist von einem gerüttelt Maß an Heuchelei getragen. Findet sich doch in jedem gängigen Steuerratgeber der Tipp, wenn möglich Arbeitsverträge mit Frau oder Kindern abzuschließen. Gerade von Freiberuflern wird dieses Steuersparmodell gerne in Anspruch genommen. Es wäre einmal interessant zu wissen, wieviele Journalisten - zumindest wenn sie nicht festangestellte Redaktuere sind - ihre Ehepartner als Bürokraft o.ä. führen.
Andererseits ist es für viele Selbständige und Familienbetriebe unabdingbar, Familienmitglieder als Mitarbeiter zu beschäftigen. Auf sie sollte diese Möglichkeit konsequenterweise beschränkt werden. Bei nur nebenberuflichen Tätigkeiten oder bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sollte das Steuerrecht Arbeitsverträge mit den nächsten Familienmitgliedern nicht mehr anerkennen.