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Bildung bleibt vorerst umsatzsteuerfrei

Datum:
Veröffentlicht: 10.11.19
Von:
Klaus-Stefan Krieger mit KEB Deutschland

Proteste der Bildungswerke und auch des KKV hatten Erfolg

Der Bundestag hat die geplanten Steuererhöhungen auf Weiterbildung abgelehnt. In seiner Sitzung am 07.11.2019 beschloss das Parlament, den einschlägigen Artikel 10 aus dem “Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” zu streichen. Damit bleiben Bildungsangebote bis auf Weiteres auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht unmittelbar beruflichen Zwecken dienen.

Wie andere Träger öffentlich geförderter Weiterbildung hatten der KKV Bayern und sein Bildungswerk sich dafür eingesetzt, die bisherige Rechtslage beizubehalten. Am 14.10.2019 plädierten alle vom Finanzausschuss des Bundestages geladenen Bildungsexperten gegen die geplanten Änderungen. Nachdem sich bereits der Bundesrat den Bedenken angeschlossen hatte, stellten die Regierungsfraktionen schließlich selbst den Antrag auf die geplante Neuregelung zu verzichten.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sah vor, das Umsatzsteuergesetz (UStG) dahingehend zu ändern, dass Weiterbildungsangebote, die der “reinen Freizeitgestaltung” dienen, künftig umsatzsteuerpflichtig sein sollten. Dadurch wären je nach Auslegung Veranstaltungen der religiös-ethischen Bildung, Familienbildung oder Extremismusprävention deutlich teurer geworden. Höhere Teilnahmenbeiträge hätten vor allem Senior/innen, Familien oder pflegende Angehörige benachteiligt, die keinen beruflichen Nutzen geltend machen können.