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Corona rechtfertigt keine Abstriche beim Sonntagsschutz

Datum:
Veröffentlicht: 2.3.21
Von:
Dr. Klaus-Stefan Krieger

KKV Bayern zum Jubiläum „1700 Jahre arbeitsfreier Sonntag“

„Die Corona-Pandemie darf nicht zum Vorwand für die Aushöhlung des Sonntags werden“, sagt Dr. Klaus-Stefan Krieger, Vorsitzender des KKV Landesverbands Bayern Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, im Blick auf das 1700jährige Jubiläum des arbeitsfreien Sonntags am 3. März. „Die Bürger mussten und müssen zur Bekämpfung der Pandemie bereits genug Einschränkungen ihrer Grundrechte hinnehmen. Dass sie nun auch noch auf den arbeitsfreien Sonntag verzichten sollen, ist nicht akzeptabel.“

Krieger wendet sich damit gegen immer wieder geäußerte Forderungen, zum Ausgleich für die Geschäftsschließungen während des Lockdowns mehr verkaufsoffene Sonntage zu erlauben. „Der Schutz des Sonntags ist kein Privileg der Kirchen, wie seine Gegner gern suggerieren“, sagt Krieger. „Der Schutz des Sonntags dient dem Schutz der Berufstätigen und ihrer Familien. Er garantiert eine verbindliche Auszeit von der Arbeit, und zwar nicht nur der Berufsarbeit, sondern auch von Verpflichtungen wie Schule und Studium. Der arbeitsfreie Sonntag ist eine konkrete Voraussetzung für Gemeinschaft in der Familie und darüber hinaus. Wer in Branchen arbeitet, für die Ausnahmen vom Sonntagsschutz gelten, erlebt durchaus schmerzhaft die Zerrissenheit der Freizeit zwischen den Familienmitgliedern. Corona rechtfertigt nicht, solche Benachteiligungen noch zu verschärfen.“

Krieger erwartet sich stattdessen mehr Kreativität: „Auch der Einzelhandel muss sich auf die Digitalisierung einstellen. Er wird nicht daran vorbeikommen, seinen Kunden Angebote im Internet zu machen, und darf das Feld nicht den großen Versandhändlern überlassen.“

Am 3. März 321 hatte Kaiser Konstantin den Sonntag zum Feiertag im gesamten Römischen Reich erklärt. In einem Edikt erklärte er, dass alle Richter, Stadtleute und Gewerbetreibenden am „verehrungswürdigen Tag der Sonne“ die Arbeit ruhen lassen sollten. Es ist das erste Sonntagsschutzgesetz der Geschichte.