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Der Rat der Bischöfe, gescheiterte Ehen auf ihre Gültigkeit zu überprüfen, darf nicht unterschlagen werden

Datum:
Veröffentlicht: 8.2.17
Von:
Dr. Klaus-Stefan Krieger

KKV-Landesvorsitzender begrüßt Wort der Bischofskonferenz zu „Amoris Laetitia“

Der KKV Bayern begrüßt das Wort der deutschen Bischöfe zum Schreiben „Amoris Laetitia“ von Papst Franziskus. „In einer Diskussion, die man zunehmend als nicht mehr konstruktiv empfinden konnte, haben die Bischöfe klar und zugleich ausgewogen Stellung bezogen“, sagt Landesvorsitzender Dr. Klaus-Stefan Krieger. „So setzen die Bischöfe eben nicht einseitig darauf, zivilrechtlich Wiederverheirateten unter bestimmten Bedingungen den Kommunionempfang zu gestatten. Vielmehr greifen sie genauso die Initiative des Papstes auf und empfehlen Katholiken, deren Ehe gescheitert ist, prüfen zu lassen, ob diese auch gültig war.“

„Leider wird diese Ausgewogenheit in den Medien weitgehend unterschlagen“, kritisiert Krieger. So fehle in der Berichterstattung zumeist die Aufforderung der Bischöfe: „Wir ermutigen (…) alle, die begründeten Zweifel daran haben, dass ihre Ehe gültig zustande gekommen ist, den Dienst der kirchlichen Ehegerichte in Anspruch zu nehmen, damit ihnen ggf. eine neue kirchliche Heirat ermöglicht wird.“ Die Möglichkeit des Sakramentenempfangs für Gläubige, die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, werde von den Bischöfen eindeutig eingeschränkt. Diese Ausnahme könne gemäß dem Wort der Bischöfe „dann zum Tragen kommen, wenn die Ehe nicht annulliert werden kann.“

„Den deutschen Bischöfen ist dafür zu danken, dass sie dies so deutlich sagen“, würdigt Krieger den Text. „Zum einen greifen sie damit die in der öffentlichen Diskussion völlig vernachlässigte Vereinfachung des Eheannullierungsverfahrens auf, die Papst Franziskus bereits vor der zweiten Familiensynode erlassen hat. Zum anderen wird damit den Betroffenen eine wirklich zuverlässige und tragfähige Lösung angeboten. Denn Katholiken, denen an ihrer Kirche etwas liegt und die sich in ihr engagieren wollen, werden sich doch wünschen, dass sie nach einer gescheiterten Beziehung eine neue Partnerschaft als katholische Ehe schließen können. Und sie wollen nicht abhängig von fremdem Wohlwollen, sondern mit vollem Recht die Eucharistie empfangen.“ Krieger wünscht sich daher, dass die Bischöfe die Möglichkeit der Eheannullierung offensiv propagieren: „Auch der Papst hat sich dahingehend geäußert, dass in einer weitgehend säkularisierten Welt viele Ehen, selbst wenn die Trauung in der Kirche erfolgte, keine gültigen katholischen Ehen sind. Gerade bei geschiedenen Ehen wird man davon ausgehen dürfen, dass die Wesensmerkmale einer katholischen Ehe – insbesondere die Unauflöslichkeit – nie bejaht wurden.“