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Ehrenamt auch materiell fördern – gerecht, einheitlich und dauerhaft

Datum:
Veröffentlicht: 1.11.14
Von:
Klaus-Stefan Krieger

Stellungnahme des Landesvorstands des KKV Bayern

Schöne Worte sind zu wenig. Dass die Förderung des Ehrenamtes in Bayern Verfassungsrang genießt, muss in einer materiellen Förderung des Ehrenamtes seine Entsprechung finden. Hier bestehen aber noch abzubauende Defizite. Der Vorstand des KKV Landesverbandes Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung hat bei seiner Sitzung am 25. Oktober 2014 in Nürnberg Forderungen formuliert, wie die finanzielle Förderung des Ehrenamtes verbessert werden kann. Sie zielen darauf, dass ehrenamtliches Engagement grundsätzlich gleich behandelt wird unabhängig davon, in welchem Bereich es erfolgt. Der KKV Bayern sieht darin ein Gebot der Gerechtigkeit. Im Einzelnen schlägt der Landesvorstand vor:

  1. Die Benachteiligung von Spenden an gemeinnützige Organisationen gegenüber Parteispenden ist zu beseitigen. Dass Parteispenden mit der Hälfte des Betrags direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, andere Spenden dagegen nur von den Einkünften, ist sachlich nicht zu begründen. Die Steuergesetzgebung sollte dahingehend geändert werden, dass auch Spenden für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke von der Steuerschuld abgezogen werden dürfen.
  2. Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind zu einer Pauschale zu vereinigen. Alle Ehrenämter sind steuerlich gleich zu behandeln. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Trainer in einem Fußballverein eine höhere Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten darf als der Vereinsvorsitzende, warum der Organist in einer Pfarrei steuerlich günstiger behandelt wird als der Jugendleiter, warum ein Referent, der Vorträge in der Erwachsenenbildung hält, sich besser stellt als jemand, der bei der Tafel Lebensmittel an Bedürftige austeilt.
  3. Ehrenamtliche sollen die Möglichkeit erhalten, Kosten, die ihnen nachweislich durch ihr Ehrenamt entstehen, steuerlich geltend zu machen. Aufwandsentschädigungen zu zahlen, die Ehrenamtliche dank Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale steuerfrei beziehen dürfen, können sich nur finanzstarke Vereine leisten. Viele Ehrenamtliche gehen daher leer aus. Gerechter wäre eine steuerliche Anerkennung der tatsächlich entstandenen Kosten analog zu den beruflichen Werbungskosten.
  4. Der Staat wäre gut beraten, die Tätigkeit von Vereinen und Verbänden direkt finanziell zu fördern. Bislang konzentriert sich die Politik auf das so genannte „neue Ehrenamt“. Neue ehrenamtliche Initiativen sind aber nur dann von Dauer, wenn sie entweder von den klassischen Vereinen und Verbänden getragen sind oder sich – wie etwa die Hospizbewegung oder die Tafeln – mittelfristig die Organisationsform von Vereinen und Verbänden geben.
  5. Freiwilligenzentren und Ehrenamtsbörsen, die potentielle Ehrenamtliche an Vereine und Verbände vermitteln, verdienen eine staatliche Regelförderung. Bisher kapriziert sich die Förderung meist auf zeitlich begrenzte Projekte und auf Anschubfinanzierung. Das hat zur Folge, dass Freiwilligenzentren immer wieder neue Projekte auflegen. Die Vermittlung Ehrenamtlicher als Kernaufgabe der Freiwilligenzentren müsste gestärkt und nachhaltig abgesichert werden.
  6. Der Grundsatz der Subsidiarität gilt auch bei der Förderung des Ehrenamtes. Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, selbst Freiwilligenzentren einzurichten, Ehrenamtsinitiativen anzustoßen oder Freiwillige heranzubilden. Ehrenamtliches Engagement ist eine von mündigen Bürgern selbst gewählte, selbst bestimmte und selbst organisierte Tätigkeit und sollte in dieser Selbständigkeit und Unabhängigkeit respektiert werden.

Der KKV Bayern befasst sich in diesem Jahr mit dem Jahresthema „Aktive Bürgergesellschaft – das Ehrenamt stärken“. Die Stellungnahme des Landesvorstandes ist auch im Hinblick auf die Vollversammlung des Landeskomitees der Katholiken formuliert, die sich am 14. und 15. November in Burghausen mit dem Ehrenamt auseinandersetzen wird.