Eine wichtige Wahl für alle Beschäftigten

Videokonferenz gab Einblick in die Selbstverwaltung bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung
Der Bankkaufmann, Sozialpädagoge und Diplom-Volkswirt Hannes Kreller ist bei seinem Verband, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), unter anderem Diözesanvorsitzender in der Erzdiözese München und Freising. KAB, Kolping und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen bilden gemeinsam die ACA, deren Vorsitzender Kreller ebenfalls ist. Die ACA vertreten zusammen rund 200.000 Beschäftigte.
Hannes Kreller kennt das Innenleben der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung so gut wie kaum ein anderer, da er hier vielfach aktiv ist. Er ist beispielsweise Vorstandsmitglied der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), stellvertretendes Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie Mitglied der Vertreterversammlung der Krankenkasse DAK-Gesundheit. All diese Aufgaben nimmt er im Ehrenamt wahr. „Als kirchliche Verbände machen wir oft die Erfahrung, dass wir manchmal eher vor der Tür der Entscheider sitzen und wenig Gehör finden. Aber bei der Selbstverwaltung der gesetzlichen Renten- und Kranken- sowie Pflegeversicherung sitzen wir mit am Tisch“, betonte er eingangs.
Entstanden aus Solidarbeiträgen der Arbeitervereine
Wo liegen die Wurzeln der Selbstverwaltung? Sie lässt sich auf die Arbeitervereine des 19. Jahrhunderts zurückführen, in denen die Beschäftigten durch Beiträge untereinander Solidarität bei Krankheit oder Tod des Familienvaters zeigten. Dieses System wurde später in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung institutionalisiert. Heute sind die Sozialversicherungsträger Körperschaften des öffentlichen Rechts. Während der Staat die Rahmenbedingungen für deren Wirken schafft, werden fachliche Entscheidungen in den Organen der Selbstverwaltung getroffen. 2100 Versicherte wirken in den verschiedenen Gremien der Selbstverwaltung mit. Auch die Arbeitgeber entsenden Mitglieder in die Gremien, die manchmal paritätisch besetzt sind, wie etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, und manchmal nicht. So wirken etwa bei der Krankenkasse DAK-Gesundheit nur rund 20 Prozent Arbeitgeber in der Selbstverwaltung mit.
Hannes Kreller gewährte den Teilnehmern an der Veranstaltung intensive Einblicke in die Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der Selbstverwaltung. In den Verwaltungsräten der Krankenkassen sowie in der Vertreterversammlung der Rentenversicherung träfen die gewählten Ehrenamtlichen Grundsatzentscheidungen. Auch in den Ausschüssen, etwa in den Widerspruchsausschüssen, könnten sie vieles für die Versicherten bewirken. Hannes Kreller nannte das Beispiel eines Berufsfeuerwehrmanns, dessen Sehfähigkeit sich verschlechtert hatte. Er konnte wegen des nötigen Visiers am Schutzhelm nicht mit Brille arbeiten, und wegen der Hitzeentwicklung und den damit oft tränenden Augen auch nicht mit Kontaktlinsen. Er hatte deshalb den Antrag auf Kostenübernahme für eine Laser-OP gestellt, die die Kasse mit Hinweis auf eine geeignete Brille abgelehnt hatte. „Dadurch hätte dieser Mann seine Arbeit verloren. Wir haben deshalb in seinem Fall entscheiden, dass die Kosten für die OP übernommen werden müssen“, erklärte Hannes Kreller. Die Entscheidungen des Widerspruchsausschusses seien bindend.
Lebhafte Diskussion
Der Referent wies darauf hin, dass die ACA häufig mit Gewerkschaften wie ver.di oder der IG Metall kooperiere, da auch sie Arbeitnehmerorganisationen seien. Listen, die den Namen einer bestimmten Krankenkasse trügen, bestünden oft nur aus wenigen Mitgliedern. Sie seien häufig frühere Mitarbeitende der Krankenkasse im Ruhestand und wollten durch dieses Amt ihre Verbundenheit mit dem ehemaligen Arbeitsgeber zum Ausdruck bringen. „Aber sie vertreten im Gegensatz zu den echten Arbeitsnehmerorganisationen nur vergleichsweise wenige Menschen“, betonte Kreller, der auch an alle Versicherten appellierte, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. „Die Sozialwahl ist unsere Versicherung, es handelt sich um unsere Beiträge. Deshalb sollten wir uns einbringen.“
In der Diskussion wurden verschiedene Fragen erörtert, etwa wie die Listen zu Stande kämen. Bei der ACA besetzten die Mitgliedsverbände die Liste nach dem ungefähren Mitgliederanteil. Außerdem habe man sich auf einen Mindestanteil von Frauen in Höhe von 40 Prozent geeinigt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erreichte die ACA zuletzt 5,5 Prozent aller Stimmen.
„Nach der Sozialwahl hört man wieder nichts von der Arbeit in den Gremien“, gab ein Diskutant zu bedenken und ergänzt: „Ist das nicht womöglich eine Gruppe, die für sich selber arbeitet und von der eigentlich keiner so richtig was hat?“ Hannes Kreller verneinte dies deutlich. Er räumte allerdings ein, dass eine mediale Wahrnehmung der Arbeit der Selbstverwaltungsgremien kaum stattfinde. Das liege daran, dass zu Fragen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung vor allem die hauptberuflich tätige Chefetage interviewt würde. Trotzdem werde in den Gremien der Selbstverwaltung viel an richtungsweisender Arbeit geleistet. Und nur durch die Selbstverwaltung sei sichergestellt, dass auch immer die Interessen der Versicherten im Fokus stünden.
KKV-Landesvorsitzender Klaus-Stefan Krieger bedankte sich bei Hannes Kreller für die informativen Einblicke. Abschließend appellierte er an alle KKVer, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, sofern dies noch nicht erfolgt sei. „Das ist doch eine ganz wichtige Wahl für uns alle.“