Grundrecht auf Koalitionsfreiheit darf nicht angetastet werden
KKV-Landesvorsitzender warnt vor negativen Folgen des geplanten "Tarifeinheitsgesetzes"
„Die Verärgerung über die Streiks bei der Bahn und in den Kindergärten darf nicht dazu führen, Koalitions- und Streikrecht auszuhöhlen“, warnt Dr. Klaus-Stefan Krieger, Vorsitzender des KKV Landesverbandes Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung. „Die Koalitionsfreiheit ist ein durch die Verfassung garantiertes Grundrecht, für das Generationen von Arbeitnehmern gekämpft haben. Auch die Soziallehre der katholischen Kirche hat immer darauf bestanden, dass Beschäftigte ungehindert Vereinigungen bilden dürfen.“ So bezeichnet das 2. Vatikanische Konzil die Koalitionsfreiheit als „eines der grundlegenden Rechte der menschlichen Person“ und die Päpste nennen es ein „naturgegebenes Recht“ (Johannes XXIII), das „der Staat nicht vernichten (kann); dessen Beruf ist es vielmehr, dasselbe zu schützen“ (Leo XIII.). Krieger folgert daraus: „Dieses Grundrecht darf nicht aus Verdruss über einen einzelnen Arbeitskampf angetastet werden.“
Das von der Bundesregierung entworfene Tarifeinheitsgesetz sieht Krieger mit äußerster Skepsis: „Das Gesetz läuft letztlich auf eine Zwangsgewerkschaft hinaus, der ein Arbeitnehmer beitreten muss, damit seine Interessen vertreten werden. Damit widerspricht es den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft. In einer sozialen Marktwirtschaft, die vom Wettbewerb lebt, kann es zudem nicht ausgeschlossen sein, dass mit konkurrierenden Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge geschlossen werden. In der aktuellen Auseinandersetzung betreibt das Unternehmen Deutsche Bahn hier nicht weniger eine sture Blockade wie die GDL.“
Krieger warnt auch davor, das Streikrecht mit dem Hinweis auf die „Daseinsvorsorge“ einzuschränken: „Dieser Begriff ist so schwammig, dass er sich auf alle möglichen Branchen anwenden lässt.“ Die Empörung der Politiker über die Streiks bei der Bahn hält Krieger für scheinheilig: „Mit ihrer Privatisierungspolitik haben die verschiedenen Bundesregierungen die Voraussetzung für die jetzige Situation geschaffen. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerrechte kassiert werden, weil sich die Privatisierung von Grundversorgung mittlerweile als Eigentor erweist.“