KKV Bayern appelliert für Beibehaltung der Zustimmungslösung bei Organspenden
Der bayerische KKV-Vorsitzende äußert sich zur anstehenden Abstimmung im Bundestag
Der Vorsitzende des KKV Landesverbandes Bayern Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Dr. Klaus-Stefan Krieger, bittet die Abgeordneten des Bundestages, in der am Donnerstag anstehenden Abstimmung über die rechtliche Regelung der Organspende gegen die "doppelte Widerspruchslösung" zu stimmen. Nach Überzeugung des KKV Bayern stellt die doppelte Widerspruchslösung einen nicht zu rechtfertigenden, gravierenden Eingriff in das vom Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht der Bürger dar. Zudem würde sie, so Krieger, zu einem völligen Bruch im Medizinrecht führen. Erfülle doch ansonsten jeder ärztliche Eingriff den Straftatbestand der Körperverletzung, sofern nicht das Einverständnis des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters vorliege. Im Widerspruch dazu setze sich die doppelte Widerspruchslösung ohne Not über die Grundrechte der Selbstbestimmung und der körperlichen Unversehrtheit hinweg. Die Zustimmungslösung ist nach Überzeugung des KKV Bayern völlig ausreichend und beizubehalten.