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KKV Bayern fordert bessere Bedingungen für mobiles Arbeiten

Datum:
Veröffentlicht: 9.10.20
Von:
Dr. Klaus-Stefan Krieger

"Mobiles Arbeiten darf nicht wieder zurückgedrängt werden,“ so Dr. Klaus-Stefan Krieger, Vorsitzender des KKV Bayern Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung

„Das mobile Arbeiten, das sich unter dem Zwang der Corona-Krise etabliert hat, darf nicht wieder zurückgedrängt werden,“ sagt Dr. Klaus-Stefan Krieger, Vorsitzender des KKV Bayern Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung. „Insofern ist die Idee eines Rechts auf Homeoffice nicht verkehrt. Ähnlich dem Recht auf Teilzeit kann es einen Wandel in der Arbeitskultur fördern.“

Ob aber die gesetzliche Festlegung einer konkreten Anzahl von Tagen, die die Beschäftigten für Homeoffice in Anspruch nehmen können, hilfreich sei, bezweifelt Krieger. „Das löst nur ein Gefeilsche in der öffentlichen Diskussion aus. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber den Wunsch nach mobilem Arbeiten nicht einfach ablehnen kann. Wie dieser konkret umgesetzt wird, sollte eher der Arbeitsvertragsgestaltung überlassen bleiben.“

Die Vorteile mobilen Arbeitens sieht Krieger als erwiesen an: „Dank digitaler Hilfsmittel von zu Hause aus vernetzt zu arbeiten, erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung. Der Berufsverkehr verringert sich, was sowohl das urbane Leben als auch die Umwelt entlastet. Und wenn weniger Büroraum benötigt wird, können nicht nur Firmen Kosten reduzieren, auch die weitere Versiegelung der Böden kann eingedämmt werden.“

Aber nicht nur die Arbeits-, auch die Steuergesetzgebung hält Krieger für gefordert: „Die Bedingungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers sind dringend zu ändern. Dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen darf und das Zimmer so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird, sind Voraussetzungen, die angesichts mobilen Arbeitens inzwischen völlig weltfremd sind. Diese Restriktionen müssen fallen.“