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KKV-Landesvorsitzender begrüßt Entscheidung des Papstes zur Vereinfachung der Eheannullierung

Datum:
Veröffentlicht: 9.9.15
Von:
Dr. Klaus-Stefan Krieger

„Papst Franziskus hat Katholiken, deren erste Ehe gescheitert ist, einen gangbaren und zuverlässigen Weg zu einer neuen Trauung gewiesen“

„Papst Franziskus hat Katholiken, deren erste Ehe gescheitert ist, einen gangbaren und zuverlässigen Weg zu einer neuen Trauung gewiesen“, begrüßt Dr. Klaus-Stefan Krieger die Entscheidung des Kirchenoberhaupts, das kirchenrechtliche Verfahren zur Überprüfung der Gültigkeit von Eheschließungen zu straffen und zu vereinfachen. Der Vorsitzende des KKV Landesverbandes Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung sieht in dem Erlass "Mitis Iudex Dominus Iesus" einen entscheidenden Fortschritt in der Diskussion um die so genannten wiederverheirateten Geschiedenen.

„Papst Franziskus hat Katholiken, deren erste Ehe gescheitert ist, einen gangbaren und zuverlässigen Weg zu einer neuen Trauung gewiesen“, begrüßt Dr. Klaus-Stefan Krieger die Entscheidung des Kirchenoberhaupts, das kirchenrechtliche Verfahren zur Überprüfung der Gültigkeit von Eheschließungen zu straffen und zu vereinfachen. Der Vorsitzende des KKV Landesverbandes Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung sieht in dem Erlass "Mitis Iudex Dominus Iesus" einen entscheidenden Fortschritt in der Diskussion um die so genannten wiederverheirateten Geschiedenen: „Wer sich seiner Kirche verbunden weiß, will sich in ihr auch erhobenen Hauptes einbringen. Das muss auch Katholiken möglich sein, die nach einer geschiedenen Ehe eine neue, glücklichere Beziehung eingegangen sind. Es bringt letztlich nichts, zu sagen: Wir halten deine neue zivilrechtliche Eheschließung für falsch, aber wir sehen – aus welchen Gründen auch immer – darüber hinweg. Engagierte Katholiken benötigen eine zuverlässige Lösung, die niemand irgendwann wieder in Frage stellen kann. Franziskus hat diesen Weg dankenswerter Weise nun erleichtert.“ Der KKV-Landesvorsitzende bittet daher die Bischöfe, die neuen Regeln nicht allein umzusetzen, sondern auch aktiv bekannt zu machen.

Krieger sieht in dem päpstlichen Dokument auch eine Bestätigung für all jene, die bereits den Weg der Eheannullierung gegangen sind. „In der öffentlichen Diskussion in Deutschland spielten bislang nur die zivilrechtlich Wiederverheirateten eine Rolle. Der Eheannullierung wurde mitunter sogar das Etikett der Unredlichkeit angeheftet. Mit der Verkürzung des Ehenichtigkeitsverfahrens signalisiert der Papst: Es ist das gute Recht eines Katholiken, die Gültigkeit einer gescheiterten Ehe überprüfen zu lassen.“

Krieger weist in diesem Zusammenhang auch auf die soziologischen Fakten hin: „In einer säkularisierten Gesellschaft müssen wir voraussetzen, dass Werte wie die Unauflöslichkeit der Ehe vielfach nicht mehr verstanden, geschweige denn bejaht werden. Bei vielen gescheiterten, vor allem kurzlebigen Ehen ist daher damit zu rechnen, dass zumindest einer der Partner nicht wirklich die Absicht zu einer katholischen Ehe hatte, auch wenn eine katholische Trauung stattfand.“

In Kriegers Augen hat Franziskus in seinem Erlass Barmherzigkeit und Rechtssicherheit hervorragend verbunden: „Der Papst hat die Familiensynode damit in die richtige Richtung gewiesen. Wir benötigen Lösungen, die sowohl menschenfreundlich als auch tragfähig sind.“