KKV Landesvorsitzender wünscht stärkere Förderung des Ehrenamtes
Steuererleichterungen und Anerkennung von Rentenanwartschaften gefordert
"Kosten, die Ehrenamtlichen in Ausübung ihres Engagements entstehen, sollten wie Werbungskosten bei der Steuer absetzbar sein." Eine stärkere Förderung des Ehrenamtes hat der Vorsitzende des KKV Landesverbandes Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Dr. Klaus-Stefan Krieger, anlässlich der bundesweiten Woche des bürgerschaftlichen Engagements gefordert. Kosten, die Ehrenamtlichen entstehen, sollten seiner Meinung nach bei der Lohn- und Einkommenssteuer wie berufliche Werbungskosten behandelt werden. "Auf jeden Fall müsste der Bürger wie bei den beruflichen Kosten die Wahl haben, ob er die - bereits gegebene - Pauschale in Anspruch nimmt oder - was bislang nicht möglich ist - seine tatsächlich entstandenen Kosten abrechnet." "Wenn die Bundesregierung schon über Steuersenkungen nachdenkt, sollten sie", so Krieger, "nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden, sondern denen zugute kommen, die sich für die Gesellschaft engagieren." Dies würde auch die Vereine und Verbände entlasten, die bisher diese Aufwendungen ersetzen müssen.
Daher sieht Krieger in einer verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen von Ehrenamtlichen zugleich eine dringend notwendige Förderung des "klassischen" Ehrenamtes. "Wir reden seit einigen Jahren gerne vom neuen Ehrenamt, das flexibel, projektorientiert und ungebunden sei, und der Staat kapriziert sich darauf, dieses finanziell zu unterstützen. Dabei wird übersehen, dass es dieses kurzfristige Engagement ohne das klassische Ehrenamt gar nicht gäbe. Zum einen bieten die traditionellen Vereine, Verbände und sozialen Einrichtungen überhaupt erst die Möglichkeit, auch einen zeitlich begrenzten freiwilligen Einsatz zu leisten. Zum anderen haben Initiativen wie die Hospizbewegung oder die Tafeln sich inzwischen selbst traditionelle Rechtsformen wie den Verein gegeben. Denn ohne eine Struktur fehlt dem Ehrenamt die Kontinuität."
Nachzudenken ist Krieger zufolge auch darüber, wie man mit ehrenamtlichem Engagement Rentenansprüche erwerben könne. Dies müsse zumindest für die Ehrenamtlichen gelten, die nicht gleichzeitig aus einer anderen Tätigkeit Anwartschaften hätten.