KKV Passau: Am heiligen Abend nicht zur Arbeit - auch nicht für 3 Stunden
Appell gegen Sonntagsöffnung
Der KKV St. Stephan hat sich dagegen ausgesprochen, dass Geschäfte am 4. Adventssonntag öffnen. Dies wäre möglich, da er mit dem Heiligen Abend zusammenfällt.
"Heuer wäre es für die Mitarbeiter im Handel möglich, ihre wohlverdientes Weihnachtsfest stressfrei zu begehen", betont der KKV Passau in einer Pressemitteilung. Denn der Heilige Abend fällt in diesem Jahr mit dem 4. Adventssonntag zusammen, so dass die Beschäftigten nicht arbeiten müssen. Allerdings enthält das Ladenschlussgesetz eine gesonderte Regelung für den Sonntagsverkauf am 24. Dezember. Demzufolge dürfen Verkaufsstellen, die Backwaren herstellen, überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten, Zeitungen vertreiben oder Weihnachtsbäume verkaufen, an diesem Sonntag höchstens drei Stunden bis längstens 14 Uhr geöffnet sein. Über eine Öffnung der Verkaufsstellen entscheiden die Ladenbetreiber selbst. Der KKV Passau spricht sich klar gegen diese Sonderöffnung aus. Der Sonntag sei heilig. "So soll es auch diesen Sonntag am Heiligen Abend sein."