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KKV Passau befürwortet Rentenmodell katholischer Verbände

Datum:
Veröffentlicht: 9.3.14
Von:
Klaus-Stefan Krieger

Sockelrente soll Alterssicherung armutsfest machen

Die Mitgliederversammlung des KKV St. Stephan Passau hat sich für das Sockelrenten-Modell ausgesprochen, das mehrere katholische Verbände unter dem Titel „Solidarisch und gerecht“ entwickelt haben. Die Passauer Ortsgemeinschaft hat Anträge an den Landes- und an den Bundesverband gerichtet, sich diesem Votum anzuschließen.

Das Modell propagiert eine Rente, die sich aus drei Stufen zusammensetzt. Basis soll eine Sockelrente sein, die prinzipiell allen Bewohnern der Bundesrepublik zusteht. Sie soll im Rentenalter eine Mindestsicherung gewähren, unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie. Die Höhe orientiert sich am soziokulturellen Existenzminimum (ohne

Kosten für das Wohnen), das gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Derzeit sind dies 420 Euro im Monat. Voraussetzung für den Anspruch auf die Sockelrente ist die unbeschränkte Steuerpflicht; das heißt, der gewöhnliche Aufenthaltsort muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Finanziert werden soll die Sockelrente durch Beiträge auf alle Einkunftsarten, die zur Einkommenssteuer herangezogen werden. Auch z.B. auf Mieteinkünfte oder Spekulationsgewinne werden Rentebeiträge fällig. Dadurch sind dann alle Steuerpflichtigen verpflichtet, diese Sozialabgabe zu leisten. Schlicht gesagt: Jeder Bürger kann im Alter diese Sockelrente beziehen; jeder Bürger zahlt in diese Rentenversicherung ein.

Die zweite Stufe der Rente ist die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung, wie wir sie im Wesentlichen heute kennen. Sie speist sich wie bisher aus Beiträgen, deren Höhe sich am Bruttolohn des einzelnen Arbeitnehmers orientiert und die paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet werden. Das Modell will allerdings die Anrechnung von  Kindererziehungszeiten auf sechs Jahre verlängern und die Anrechnung von Pflegezeiten deutlich erhöhen. Außerdem will es ein generelles Ehegatten-Rentensplitting einführen: Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden grundsätzlich zwischen den Partnern geteilt. Die Befürworter des Modells erwarten, dass die Beiträge dieser Pflichtversicherung durch die Einführung der Sockelrente sinken.

Betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge sollen die beiden Stufen der Rente ergänzen. Nach Vorstellung des Modells soll die Betriebsrente für alle Beschäftigten zur Regel werden. Die finanziellen Spielräume, die Unternehmen dafür benötigen, erwarten die Befürworter durch die Sockelrente. Da diese aus allen Einkunftsarten finanziert wird, könnten die Lohnnebenkosten sinken.

Das Sockelrenten-Modell wird vom Familienbund der Katholiken, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung, der Katholischen Frauengemeinschaft, der Katholischen Landvolkbewegung und dem Kolpingwerk getragen. Es wurde 2002 bis 2004 entwickelt

2007 haben das ifo Institut für Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit und das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht das Modell geprüft. Ihre Studie bescheinigt ihm langfristige Finanzierbarkeit und rechtliche Umsetzbarkeit. 2013 wurde das Modell aktualisiert.

Der KKV Landesverband Bayern hat bereits bei seinem Landestreffen 2004 in Kitzingen das Rentenmodell befürwortet.

Mehr Infos zum Sockelrenten-Modell unter www.buendnis-sockelrente.de