KKV befürwortet Lebensmittelrettungsgesetz

Unterstützung für die Aktion von Jesuitenpater Jörg Alt
Der KKV Landesverband Bayern Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung begrüßt die mutige Aktion des Nürnberger Jesuitenpaters Jörg Alt, der sein „Containern“ selbst zur Anzeige gebracht hat.
Pater Alt macht damit zum einen auf eine gravierende Unlogik in der Rechtsprechung aufmerksam. Wer eine Sache in den Müll wirft, bekundet, dass er diese Sache nicht mehr haben will, gibt somit sein Eigentum daran auf. Die Juristen sprechen hier von einem konkludenten Handeln. Das Entsorgen von in diesem Fall Lebensmitteln kann gar nicht anders interpretiert werden, als dass der Händler kein Interesse an ihrem Besitz mehr hat. Die Mitnahme von als Müll entsorgten Dingen kann somit kein Diebstahl, schon gar nicht ein besonders schwerer Diebstahl sein. Vor allem aber prangert Alt den Skandal an, dass massenhaft Lebensmittel vernichtet werden, die noch verzehrt werden könnten. Dabei ist von zwölf Millionen Tonnen jährlich allein in Deutschland die Rede.
Der KKV Bayern unterstützt daher die Forderung nach einem Lebensmittelrettungsgesetz, für das Vorschläge bereits existieren. Er betont, dass in einem solchen Gesetz die bereits bestehenden Kooperationen zwischen Einzelhändlern, die Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum spenden, und Tafeln und Sozialläden, die die gespendete Ware an bedürftige Menschen verteilen oder zu stark reduzierten Preisen verkaufen, berücksichtigt werden müssen.
Darüber hinaus erachtet der KKV Bayern es für notwendig, die gesetzlichen Vorgaben für das Mindesthaltbarkeitsdatum zu ändern. Es ist – wie bei Medikamenten – durch ein Verfallsdatum zu ersetzen. Zumal viele Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum fälschlich für ein Verfallsdatum halten. Außerdem müssten die Einzelhändler, insbesondere die Discounter und großen Supermarktketten, ihre der Reklame dienende völlig überzogene „Frische-Ideologie“ aufgeben.