Karfreitag muss konsequent als stiller Tag erhalten bleiben
KKV Bayern begrüßt Verzicht auf Ausnahmeregelung
Der KKV Landesverband Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung begrüßt die Absicht der bayerischen Staatsregierung, keine generelle Ausnahmeregelung für den Karfreitag zu schaffen. "Die Regierung trägt damit der besonderen Bedeutung des Karfreitags Rechnung", sagt Landesvorsitzender Dr. Klaus-Stefan Krieger. "Leid, Tod und Trauer als existentielle Gegebenheiten menschlichen Lebens erfahren in unserer Feiertagskultur ohnehin nur eine untergeordnete Aufmerksamkeit. Daher muss der Karfreitag konsequent als stiller Tag erhalten bleiben."
"Dem Bundesverfassungsgericht wird man den Vorwurf nicht ersparen können, rein formalistisch geurteilt zu haben", kommentiert Krieger die Entscheidung, das Ruhegebot dürfe nicht ausnahmslos sein. "Der Richterspruch zeigt wenig Sensibilität für den tieferen Gehalt des Grundgesetzes, das sich schon durch seine Präambel - im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen - von manch anderer Staatsverfassung deutlich unterscheidet." Krieger hält den Verfassungsrichtern vor, die Konsequenzen ihres Urteils nicht ausreichend bedacht zu haben. "Die Entscheidung leistet der totalitären Ideologie einer konsumistischen Spaßgesellschaft Vorschub." Er bezweifelt auch, dass das Urteil wirklich im Einklang mit dem Grundgesetz steht: "Art. 4 sichert die ungestörte Religionsausübung. Das Begehren der Antragsteller zielte direkt auf die Zerstörung dieses Grundrechts. Dass ihm trotzdem stattgegeben wurde, ist keineswegs plausibel."