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Soziallehre fordert seit jeher einen gerechten Lohn

DOCAT Hirschberg
Datum:
Veröffentlicht: 30.6.17
Von:
Klaus-Stefan Krieger

DOCAT auf Schloss Hirschberg vorgestellt

Das Hirschberg-Forum bot eine weitere Gelegenheit, den DOCAT vorzustellen. Dabei drehte sich die Diskussion - wie bereits am Vortag - um den gerechten Lohn. Landesvorsitzender Dr. Klaus-Stefan Krieger wies darauf hin, dass die päpstliche Sozialverkündigung von Anfang an die Forderung nach einem gerechten Lohn erhoben hat. Bereits in der ersten Sozialenzyklika "Rerum Novarum" habe sich Leo XIII. für einen gerechten Lohn stark gemacht vor dem Hintergrund einer verelendeten Arbeiterschaft.

Das Hirschberg-Forum bot eine weitere Gelegenheit, den DOCAT vorzustellen. Dabei drehte sich die Diskussion - wie bereits am Vortag - um den gerechten Lohn.

Landesvorsitzender Dr. Klaus-Stefan Krieger wies darauf hin, dass die päpstliche Sozialverkündigung von Anfang an die Forderung nach einem gerechten Lohn erhoben hat. Bereits in der ersten Sozialenzyklika "Rerum Novarum" habe sich Leo XIII. für einen gerechten Lohn stark gemacht vor dem Hintergrund einer verelendeten Arbeiterschaft. Dabei habe er einen Lohn als gerecht definiert, mit dem der Arbeiter sich und seine Familie ernähren konnte. Heute verstehe man unter einem gerechten Lohn ein Gehalt, das dem Arbeitnehmer ermögliche, an der Gesellschaft teilzuhaben, das also z.B. dem Lohnempfänger und seinen Kinder den Zugang zu Bildung gestatte.

Krieger erläuterte den gerechten Lohn mit Hilfe der Prinzipien der Katholischen Soziallehre. Der grundsatz der Personalität - jeder Mensch ist eine Person mit unverlierbarer Wüürde - gebiete, dass der Lohn gesellschaftliche Teilhabe garantiere. Die Solidarität verlange, dass niemand von einer solchen gerechten Entlohnung ausgeschlossen werde. Hier bestünden heute starke Defizite in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Orientierung am Gemeinwohl gebiete, dass die Spanne zwischen niedrigen und hohen Einkommen nicht so groß wird, dass sie den Zusammenhalt der Gesellschaft sprengt. Die Subsidiarität lege nahe, dass Löhne zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden. Der Staat dürfe nur Rahmenbedingungen schaffen (Arbeitsrecht) und müsse sogar Standards festlegen (Mindestlohn).