„Steuer muss mobiles Arbeiten stärker entlasten“

KKV-Vorsitzender fordert bessere Homeoffice-Pauschale
Eine stärkere steuerliche Entlastung des mobilen Arbeitens fordert der Vorsitzende des KKV Bayern Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Dr. Klaus-Stefan Krieger. Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Kalendertag hält er für nicht ausreichend, schreibt er in einem soeben erschienenen Beitrag für das Verbandsorgan KKV Bayern Report.
Die Pauschale nehme nur Stromkosten und Verpflegung in den Blick, vernachlässige aber anteilige Miet- oder bei Wohnungseigentum weitere Betriebs- und Instandhaltungskosten. Da der Arbeitgeber solche Kosten als Betriebsausgaben geltend machen könne, müsse dies fairerweise auch für den mobilen Arbeitnehmer gelten.
Wegfallen sollte bei der Homeoffice-Pauschale nach Kriegers Ansicht die derzeitige Obergrenze von 1260 Euro jährlich. Wer häufig zu Hause arbeite, dürfe nicht benachteiligt werden.
Für ungerecht erachtet Krieger die Anrechnung der Homeoffice-Pauschale auf die Werbungskostenpauschale von 1200 Euro: „Wer außer dem Homeoffice keine anderen Werbungskosten geltend machen kann, geht also leer aus. Das trifft gerade die unteren Lohngruppen, die in der Regel keine teure Fachliteratur oder ausgefallene Fortbildungen angeben können.“
Der KKV-Landesvorsitzende verweist darauf, dass nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ein Viertel der Beschäftigten inzwischen zumindest teilweise im Homeoffice arbeitet. Die steuerliche Würdigung des mobilen Arbeitens halte mit dieser Entwicklung jedoch nicht Schritt.
Als anachronistisch empfindet Krieger die Bedingungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers: „Dass dies nur anerkannt wird, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist angesichts von Homeoffice und mobilem Arbeiten völlig realitätsfremd.“ Für die „Heimarbeit“ werde zusätzlich ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung benötigt. „Warum dessen Kosten keine Werbungskosten sein sollen, ist nicht vermittelbar.“
Derzeit privilegiere das Steuerrecht das sogenannte außerhäusliche Arbeitszimmer. Bei einem Arbeitszimmer, das außerhalb der Wohnung liege, werde nicht geprüft, ob nicht auch ein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stehe. „Damit bevorzugt das Finanzamt einseitig die Gutverdiener“, kritisiert Krieger. „Normale Angestellte können sich ein solches außerhäusliche Arbeitszimmer gar nicht leisten.“
Schon aus Gerechtigkeitsgründen sei eine deutlich stärkere steuerliche Entlastung von Homeoffice und mobilem Arbeiten daher geboten. Nach Kriegers Ansicht käme sie gerade auch all jenen zugute, die in Teilzeit arbeiten – „und das sind nach wie vor in der Mehrzahl Frauen.“