Versicherte bestimmen die Selbstverwaltung von Renten- und Krankenkassen

Veranstaltung im Münchener KKV Hansa Haus setzte Auftakt zu den Sozialwahlen
Sie gilt als „die Wahl, die keiner kennt“. Dabei ist sie die drittgrößte nach Bundestags- und Europawahl. 52 Millionen Wahlberechtigte sind bei den Sozialwahlen zur Abstimmung aufgerufen. Im Münchner KKV Hansa Haus eröffnete die Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer-Organisationen die Wahl, die bis zum 31. Mai dauert.
Bei den Sozialwahlen bestimmen die Versicherten die Mitglieder in den Selbstverwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherungen. Diese „gehören den Versicherten, nicht dem Staat“, betonte bei der Veranstaltung Peter Weiß, der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen 2023. Daher treffen von den Versicherten gewählte Ehrenamtliche in der Selbstverwaltung die Letztentscheidungen, etwa über den Beitragssatz der Krankenkassen.
Aktuell können 30 Millionen Versicherte in der Rentenversicherung Bund und 22 Millionen bei den Ersatzkrankenkassen Techniker, Barmer, DAK, KKH und hkk ihre Stimmen abgeben. Sie wählen aber kein Parlament mit verschiedenen Fraktionen. In der Selbstverwaltung gibt es vielmehr zwei „Bänke“: die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber. Daher müssen die Vertreter der Arbeitnehmerbank sich auf eine gemeinsame Position einigen, um ihre Anliegen durchsetzen zu können.
Das bedingt, dass in einigen Versicherungen – etwa den regionalen Rentenversicherungen – keine Urwahl durch die Versicherten stattfinden. Da dort nur Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen kandidieren, einigen sie sich ohne Urwahl auf die Vertreter.
Bei der Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen tritt die Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer-Organisationen mit eigenen Listen an. Die ACA setzt sich aus der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung, Kolping und dem Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen zusammen. Um Kandidaten durchzubringen, geht sie Listenverbindungen mit DGB-Gewerkschaften ein. DGB-Landesvorsitzender Bernhard Stiedl betonte im Hansa Haus, diese Verbindung habe sich bewährt: „Wir vertreten die Interessen aller Versicherten.“
ACA-Vertreterinnen und -Vertreter, die in der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode der Selbstverwaltung angehörten, berichteten, dass gerade die Widerspruchsausschüsse ganz wichtig für die Versicherten seien. Jeder Einspruch, etwa gegen die Eingruppierung in der Pflegeversicherung, werde beraten. Jeder Mitarbeiter wisse, dass seine Entscheidungen nicht nur vom Vorgesetzten, sondern von Vertretern der Versicherten überprüft werden.
Bei den Sozialwahlen 2023 werden zwei Neuerungen umgesetzt: Erstmals gibt es die Möglichkeit, alternativ zum Wahlbrief online abzustimmen. Dies diene auch als Test für andere Wahlen, sagte Weiß.
Zum ersten Mal gibt es eine Frauenquote. 40 % der Kandidaten müssen Frauen sein. Diese Bedingung hätten fast alle Listen erfüllt, berichtete Weiß. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf forderte für die Zukunft mehr Menschen mit Behinderung als Kandidaten. Die Sozialwahl biete den Bürgern die Chance, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Die Sozialversicherungen würdigte sie als „Wappenschild unseres Sozialstaates“.
Mehr Informationen finden sich auf www.sozialwahl.de, www.aca-bund.de sowie auf den Homepages der ACA-Organisationen und der Versicherungen und Kassen.