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„Was am Ende des Lebens gilt, muss auch an seinem Anfang gelten“

Datum:
Veröffentlicht: 26.10.18
Von:
Dr. Klaus-Stefan Krieger

KKV-Landesvorsitzender plädiert für Beibehaltung des Werbeverbots bei Abtreibungen

„Was am Ende des Lebens gilt, muss auch an seinem Anfang gelten“, meint der Vorsitzende des KKV Landesverbandes Bayern Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Dr. Klaus-Stefan Krieger. „Der Bundestag hat sich zu Recht gegen kommerzielle Sterbehilfe ausgesprochen. Konsequenter Weise muss daher das Werbeverbot für Abtreibungen bestehen bleiben. Diese Grenze, dass Fragen des Lebens nicht ökonomischer Gewinnerzielung unterstellt werden, darf auch beim Schwangerschaftsabbruch nicht eingerissen werden.“ Krieger weist zudem darauf hin, dass der Gesetzgeber als Voraussetzung für einen straffreien Abbruch die verpflichtende Beratung bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle vorgeschrieben hat. „Damit ist eine klare Aufgabenteilung vorgegeben. Die Informationspflicht liegt bei diesen Beratungsstellen. Eine Rechtsunsicherheit auf Seiten der Ärzte besteht somit nicht.“

Bei einer Veranstaltung des KKV in Erlangen plädierte Krieger dafür, wieder mehr Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es beim Schwangerschaftsabbruch um einen ethischen Konflikt geht: „Das Selbstbestimmungsrecht der Frau, das in der Diskussion sehr betont wird, ist ein hohes Gut. Es ist aber kein absolutes Kriterium, dem sich alle anderen ethischen Aspekte unterzuordnen haben. Es muss vielmehr in einer Güterabwägung in Beziehung gesetzt werden zu anderen elementaren Werten, etwa dem Lebensrecht des Kindes.“