Was hilft mir, wenn es ans Sterben geht?
Vortrag über Palliativversorgung beim KKV Bamberg
"Was hilft, wenn es ans Sterben geht?" Zu diesem Thema hatte der KKV Merkuria Bamberg Mitglieder und Freunde eingeladen. Als kompetente Referentin konnte hierzu die Palliativärztin Frau Dr. Strehler-Wurch gewonnen werden. Die rege Teilnahme zeigte, wie aktuell dieses Thema zur Zeit ist, besonders im Hinblick auf das Älterwerden und die zum Teil aufgelösten Familienstrukturen.
Die Referentin ergänzte ihre Ausführungen durch Beispiele aus ihrer Praxis und führte damit anschaulich vor Augen, welche Wege im Hospiz- und Palliativzentrum in Bamberg unternommen werden, um den Patienten Linderung zu verschaffen. Sie wies darauf hin, dass 450 bis 480 Patienten im Jahr betreut werden und davon ca. 25% wieder nach Hause entlassen werden konnten zur häuslichen Pflege.
Die ambulante Palliativ-Versorgung wird meist von den Hausärzten angefordert.
Die Mitarbeiter des Palliativzentrums sind bemüht den Patienten durch verschiedene Maßnahmen sein Leiden zu lindern. Insbesondere sind dies:
• Verbessern des körperlichen Wohlbefindens durch die Pflege
• Linderung der Schmerzen und Minderung der Übelkeit
• Linderung der Atemnot
• Schaffung eines idealen Umfeldes durch Ärzte und Therapeuten
• Bei der Einbeziehung der Angehörigen ist zu prüfen inwieweit diese belastet werden können.
Häufig wird auch von Patienten die Frage nach dem Sinn ihres Lebens aufgeworfen. Hierzu versucht man Erleichterung zu geben durch den Einsatz von Seelsorgern und auch Laien, deren Aufgabe es ist, einfach zuzuhören. Hierdurch können auch die Hausärzte entlastet werden, die durch Verordnung den ambulanten Palliativdienst einschalten können.
Frau Dr. Strehler-Wurch ging dann auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ein und verwies auf die Patientenverfügung und die besonders wichtige Vorsorgevollmacht.
Abschließend erläuterte sie die laufende Diskussion um die Sterbehilfe und gab hierzu folgende Informationen:
• Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen – in Deutschland strafbar, in den BeNeLux-Staaten erlaubt unter strengen Bedingungen)
• Passive Sterbehilfe (Sterben lassen, Therapierückzug – In Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern erlaubt)
• Indirekte Sterbehilfe (Symptom-orientierte Therapien am Lebensende – in Deutschland und den meisten europäischen Ländern erlaubt)
• Assistierter Suizid ( Beihilfe zu Selbsttötung z.B. tödliche Medikamente besorgen und bereitstellen – In Deutschland und in der Schweiz nicht strafbar, in Österreich strafbar. Die Gesetzesregelung zur organisierten Sterbehilfe wird vorbereitet)
Der stellvertretende Vorsitzende des KKV Bamberg, Ludwig Stengel, bedankte sich bei Frau Dr. Strehler-Wurch für die informativen Ausführungen. Wie die anschließende Diskussion gezeigt habe, seien diese Informationen für die anwesenden Mitglieder sehr aufschlussreich gewesen.