„Wir müssen gerade verfolgten Christen helfen“
KKV-Landesvorsitzender sieht besondere Pflicht zum Beistand für geflohene Glaubensgeschwister
KKV-Landesvorsitzender sieht besondere Pflicht zum Beistand für bedrängte und geflohene Glaubensgeschwister aus dem Nahen Osten
„Wir sind als Christen verpflichtet, gerade unseren Glaubensschwestern und -brüdern in Syrien zu helfen.“ Das hat der KKV-Landesvorsitzende Dr. Klaus-Stefan Krieger in Erlangen betont. In einem Wortgottesdienst legte er einen Bibeltext aus, der berichtet, wie in der damaligen syrischen Hauptstadt Antiochia zum ersten Mal in der Geschichte Nichtjuden zum Glauben an Jesus Christen kamen. Dort entstand auch die Bezeichnung „Christen“. Syrien sei somit der Ausgangspunkt des weltweiten Christentums. Krieger folgerte daraus eine besondere Verantwortung für die heute dort lebenden Christen. Sie seien an Leib und Leben bedroht. „Wenn sie vor Verfolgung fliehen, müssen wir sie aufnehmen“, sagte Krieger. „Aber wir müssen auch darauf hinwirken, dass Christen weiterhin im Nahen Osten unbehelligt leben können.“
Ergänzend zu diesen Ausführungen fordert der Vorsitzende des KKV Landesverbandes Bayern Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung eine bevorzugte Aufnahme verfolgter Christen und anderer religiöser Minderheiten aus Syrien und dem Irak in Deutschland. „Nach der Schließung der Balkanroute und dem Flüchtlings-Deal mit der Türkei steht die Bundesrepublik in der Pflicht, gerade jenen Asyl zu gewähren, die wegen ihres Glaubens verfolgt werden und denen Ermordung, Versklavung und die Auslöschung der gesamten Existenz als Volksgruppe droht.“ Zudem seien Christen in der Türkei nicht wirklich sicher, wie die jüngste Massenenteignung christlicher Kirchen einmal mehr zeige.
Krieger sieht auch eine besondere Verantwortung der Kirchen, verfolgte Glaubensschwestern und -brüder aufzunehmen. „Es genügt nicht, dass die Bischöfe beklagen, vertriebene Christen seien sogar noch in Deutschland dem Mobbing durch andere Flüchtlinge ausgesetzt. Wenn es diese Missstände gibt, müssen die Bistümer die bedrängten Christen aus den Sammelunterkünften herausholen und in eigenen Räumen unterbringen.“